Eigenklang · Life Trust Coaching®
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching, präventive Begleitung und Workshops von Eigenklang

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Eigenklang – Life Trust Coaching®, Nadine Siebert, Ippensen Farm 19, 27419 Vierden („Eigenklang“). Sie gelten insbesondere für individuelle Coaching- und Reflexionsbegleitungen sowie für Workshops und präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Vertragspartner können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und sonstige Organisationen sein. Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im jeweiligen schriftlichen Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Gegenstand der Leistungen

Eigenklang bietet Coaching und präventive Begleitung zur persönlichen Entwicklung, Selbstreflexion, bewussten Selbstwahrnehmung, Förderung emotionaler Kompetenz und Stärkung individueller Ressourcen an. Die Begleitung ist ergebnisoffen: Eigenklang unterstützt dabei, eigene Perspektiven, Antworten und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.

Die konkrete Leistung, der Umfang, das Format, die Anzahl und Dauer von Terminen sowie gegebenenfalls begleitende Materialien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Eigenklang ist keine Psychotherapie und keine medizinische oder heilkundliche Behandlung. Es werden keine medizinischen oder psychologischen Diagnosen gestellt und keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen behandelt. Zeigt sich im Verlauf, dass ein Anliegen therapeutische oder medizinische Unterstützung benötigt, kann Eigenklang die Begleitung nach transparenter Abstimmung beenden oder pausieren und auf geeignete fachliche Anlaufstellen hinweisen. Bereits gezahlte Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall anteilig erstattet.

3. Vertragsschluss

Darstellungen und Preisangaben auf der Website sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Kontaktaufnahme oder die Vereinbarung eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs führt ebenfalls noch nicht zu einem kostenpflichtigen Vertrag.

Bei individuellen Begleitungen erhält die interessierte Person nach dem Kennenlernen beziehungsweise nach Abstimmung des Anliegens ein konkretes Angebot in Textform, regelmäßig per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn dieses Angebot ausdrücklich angenommen wird. Die Annahme kann insbesondere durch eine eindeutige Bestätigung per E-Mail erfolgen.

Schulen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und andere institutionelle Auftraggeber erhalten ein individuelles schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt durch dessen Annahme oder eine anderweitige eindeutige Beauftragung zustande.

Vertragssprache ist Deutsch.

4. Minderjährige

Bei individuellen Angeboten für Minderjährige wird der Vertrag mit einer volljährigen, zur Vertretung berechtigten Person geschlossen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge setzt die individuelle Begleitung voraus, dass alle Sorgeberechtigten zustimmen oder die buchende Person erklärt, zur alleinigen Entscheidung beziehungsweise Vertretung berechtigt zu sein.

Zusätzlich zur Zustimmung der Sorgeberechtigten ist Eigenklang wichtig, dass das Kind oder die Jugendliche selbst freiwillig teilnehmen möchte. Eine Begleitung gegen den erkennbaren Willen der minderjährigen Person findet nicht statt.

Rahmen, Ablauf und der Umgang mit persönlichen Inhalten werden vor Beginn altersgerecht und transparent geklärt. Inhalte der Begleitung werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Welche Informationen gegenüber Sorgeberechtigten weitergegeben werden, wird vor Beginn besprochen. Gesetzliche Pflichten sowie Situationen, in denen erhebliche Schutz- oder Sicherheitsinteressen der minderjährigen Person oder anderer Personen betroffen sind, bleiben hiervon unberührt.

5. Angebote für Schulen, Einrichtungen und Organisationen

Bei Workshops und anderen Angeboten für institutionelle Auftraggeber ergeben sich Zielgruppe, Gruppengröße, Ort, Dauer, Vergütung, gegebenenfalls Reise- oder Materialkosten und weitere organisatorische Rahmenbedingungen aus dem individuellen Angebot.

Soweit für die Teilnahme Minderjähriger Einwilligungen, Informationen oder organisatorische Freigaben erforderlich sind, stimmen Eigenklang und die beauftragende Einrichtung vorab ab, wer diese einholt beziehungsweise bereitstellt. Aufsichts- und Organisationspflichten der Einrichtung bleiben bestehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Vergütung und Zahlung

Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Nach Vertragsschluss stellt Eigenklang eine Rechnung. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei mehrteiligen Begleitungen kann die Gesamtvergütung im Voraus in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

7. Terminvereinbarung und Absagen bei individuellen Begleitungen

Termine werden individuell vereinbart. Eine Verschiebung oder Absage ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, kann Eigenklang 50 Prozent des auf diesen Termin entfallenden Honorars als Ausfallhonorar berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Erscheint die Kundin oder der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann das auf diesen Termin entfallende Honorar in voller Höhe berechnet werden, sofern der Termin exklusiv freigehalten und nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Bei Paketpreisen wird der auf einen Termin entfallende Anteil grundsätzlich aus dem Gesamtpreis geteilt durch die Anzahl der enthaltenen Termine berechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung des freigewordenen Termins werden angerechnet. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Eigenklang kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eigenklang kann in begründeten Ausnahmefällen aus Kulanz auf das Ausfallhonorar verzichten.

Muss Eigenklang einen Termin absagen, wird kostenfrei ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Für institutionelle Workshops und Veranstaltungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Stornierungsbedingungen.

8. Dauer und Beendigung einer Begleitung

Soweit im individuellen Angebot keine feste Laufzeit vereinbart ist, besteht keine zusätzliche vertragliche Nutzungs- oder Verfallsfrist für enthaltene Termine. Die Termine werden individuell vereinbart. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

Eine individuelle Coaching-Begleitung kann von beiden Seiten in Textform beendet werden, wenn eine Fortsetzung nicht mehr gewünscht oder fachlich nicht mehr sinnvoll ist. Im Voraus gezahlte Vergütung für noch nicht erbrachte Termine wird anteilig erstattet. Bei Paketen erfolgt die Berechnung grundsätzlich auf Basis des vereinbarten Paketpreises geteilt durch die enthaltene Anzahl von Terminen; eine nachträgliche Umrechnung bereits wahrgenommener Termine auf einen höheren Einzelpreis erfolgt nicht.

Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

9. Beginn innerhalb der Widerrufsfrist

Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei Fernabsatzverträgen gesondert über ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt. Soll die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird hierfür eine gesonderte Erklärung eingeholt.

Wird ein Vertrag nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn widerrufen, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz zu zahlen sein.

10. Online-Termine und technische Voraussetzungen

Bei digitalen 1:1-Terminen sorgen beide Seiten im eigenen Verantwortungsbereich für eine geeignete technische Ausstattung und eine möglichst stabile Internetverbindung. Welcher Videokonferenz- oder Kommunikationsdienst genutzt wird, wird vor dem Termin mitgeteilt beziehungsweise vereinbart.

Kann ein Termin aufgrund einer technischen Störung im Verantwortungsbereich von Eigenklang nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird kostenfrei ein Ersatztermin angeboten. Bei kurzfristigen technischen Problemen auf Seiten der Kundin oder des Kunden bemühen sich beide Seiten zunächst um eine praktikable Lösung; die Regelungen zu Terminabsagen bleiben im Übrigen anwendbar.

11. Begleitende Materialien und Nutzungsrechte

Von Eigenklang bereitgestellte Texte, Übungen, Journals, Arbeitsmaterialien, Grafiken, Konzepte und sonstige Inhalte sind, soweit nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt. Sie werden zur persönlichen Nutzung im Rahmen der jeweiligen Begleitung überlassen.

Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von Eigenklang nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

12. Eigenverantwortung und Grenzen des Coachings

Coaching unterstützt Reflexions- und Entwicklungsprozesse. Entscheidungen und Handlungen, die aus einer Begleitung entstehen, trifft die teilnehmende Person eigenverantwortlich. Eigenklang gibt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die außerhalb der vereinbarten Coaching-Leistung eigenständig getroffen werden.

Diese Regelung schränkt gesetzliche Haftungsansprüche nicht ein.

13. Haftung

Eigenklang haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für einzelne Dienste oder Kommunikationswege können ergänzende Datenschutzhinweise gelten.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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